-
03.04.2010
- → Inland
»Hartz IV« wird nicht rückwirkend erhöht
Karlsruhe. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zu den
Hartz-IV-Sätzen schafft keine Grundlage dafür, in der
Vergangenheit ausgezahlte Leistungen rückwirkend zu
erhöhen. Das stellte das höchste deutsche Gericht in
Karlsruhe in einem am Donnerstag veröffentlichten
Beschluß klar. Das BVerfG nahm deshalb eine Beschwerde nicht
zur Entscheidung an, in der die Kläger höhere Leistungen
für einen Zeitraum von Januar bis Juni 2005 fordern. Das
Gericht hatte in seinem Urteil vom 9. Februar eine Neuberechnung
der Hartz-Sätze bis zum Jahresende gefordert.(AFP/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
→ mehr aus dem Ressort Inland