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»Hartz IV« wird nicht rückwirkend erhöht

Karlsruhe. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zu den Hartz-IV-Sätzen schafft keine Grundlage dafür, in der Vergangenheit ausgezahlte Leistungen rückwirkend zu erhöhen. Das stellte das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluß klar. Das BVerfG nahm deshalb eine Beschwerde nicht zur Entscheidung an, in der die Kläger höhere Leistungen für einen Zeitraum von Januar bis Juni 2005 fordern. Das Gericht hatte in seinem Urteil vom 9. Februar eine Neuberechnung der Hartz-Sätze bis zum Jahresende gefordert.(AFP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 03.04.2010, Seite 2, Inland

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