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Arge muß Nebenkosten zahlen
Kassel. »Hartz-IV«-Empfänger müssen Betriebs-
und Heizkostennachzahlungen für eine angemessene Wohnung nicht
aus eigener Tasche leisten. Das hat das Bundessozialgericht (BSG)
in Kassel am Montag klargestellt. Die Richter verurteilten die
Arbeitsgemeinschaft (Arge) Rhein-Sieg, die 976-Euro-Nachforderung
eines Vermieters für die 140 Quadratmeter große Wohnung
einer
neunköpfigen Familie zu übernehmen. Die Behördenvertreter hatten die Übernahme mit dem Argument verweigert, die Familie habe die Nachforderung des Vermieters zu spät eingereicht. Weil die Frist bereits verstrichen sei, handele es sich nun nicht mehr um laufende Unterhaltskosten, sondern um Schulden. Dagegen hatte die Familie geklagt. Die Arge war bereits in den ersten beiden Instanzen mit ihrer Interpretation unterlegen. Auch ihre Revision beim BSG blieb nun ohne Erfolg. Eine verspätete Information der Arge stehe der Übernahme nicht entgegen, entschied der 4. Senat.
(ddp/jW)
neunköpfigen Familie zu übernehmen. Die Behördenvertreter hatten die Übernahme mit dem Argument verweigert, die Familie habe die Nachforderung des Vermieters zu spät eingereicht. Weil die Frist bereits verstrichen sei, handele es sich nun nicht mehr um laufende Unterhaltskosten, sondern um Schulden. Dagegen hatte die Familie geklagt. Die Arge war bereits in den ersten beiden Instanzen mit ihrer Interpretation unterlegen. Auch ihre Revision beim BSG blieb nun ohne Erfolg. Eine verspätete Information der Arge stehe der Übernahme nicht entgegen, entschied der 4. Senat.
(ddp/jW)
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