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Strafbefehl gegen Ex-VW-Manager

Braunschweig. Fünf Jahre nach Bekanntwerden des VW-Skandals soll der letzte Beschuldigte Helmut Schuster zur Rechenschaft gezogen werden. Das Amtsgericht Wolfsburg erließ einen Strafbefehl über eine Bewährungsstrafe von einem Jahr gegen den früheren VW-Topmanager. Außerdem soll Schuster 10000 Euro zahlen, wie die Staatsanwaltschaft Braunschweig am Mittwoch mitteilte. Schuster wird Untreue, Anstiftung zur Untreue, Beihilfe zum Betrug und Bestechlichkeit vorgeworfen. Er hat Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt, erklärte die Behörde. Damit könnte es zu einer Hauptverhandlung kommen. Schuster ist der letzte noch nicht verurteilte Verdächtige aus dem VW-Skandal von 2005 um Sexpartys auf Firmenkosten und finanzielle Selbstbedienung bei dem Konzern. Im Lauf der Affäre verlor Personalvorstand Peter Hartz seinen Posten. Er wurde 2007 zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Als Haupttäter wurde der einst mächtige Volkswagen-Betriebsratschef Klaus Volkert zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt, wegen Beihilfe und Anstiftung zur Untreue. Expersonalmanager Klaus-Joachim Gebauer erhielt wegen Untreue ein Jahr auf Bewährung. (apn/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 11.02.2010, Seite 9, Kapital & Arbeit

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