-
11.02.2010
- → Kapital & Arbeit
Strafbefehl gegen Ex-VW-Manager
Braunschweig. Fünf Jahre nach Bekanntwerden des VW-Skandals
soll der letzte Beschuldigte Helmut Schuster zur Rechenschaft
gezogen werden. Das Amtsgericht Wolfsburg erließ einen
Strafbefehl über eine Bewährungsstrafe von einem Jahr
gegen den früheren VW-Topmanager. Außerdem soll Schuster
10000 Euro zahlen, wie die Staatsanwaltschaft Braunschweig am
Mittwoch mitteilte. Schuster wird Untreue, Anstiftung zur Untreue,
Beihilfe zum Betrug und Bestechlichkeit vorgeworfen. Er hat
Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt, erklärte die
Behörde. Damit könnte es zu einer Hauptverhandlung
kommen. Schuster ist der letzte noch nicht verurteilte
Verdächtige aus dem VW-Skandal von 2005 um Sexpartys auf
Firmenkosten und finanzielle Selbstbedienung bei dem Konzern. Im
Lauf der Affäre verlor Personalvorstand Peter Hartz seinen
Posten. Er wurde 2007 zu zwei Jahren Haft auf Bewährung
verurteilt. Als Haupttäter wurde der einst mächtige
Volkswagen-Betriebsratschef Klaus Volkert zu zwei Jahren und neun
Monaten Haft verurteilt, wegen Beihilfe und Anstiftung zur Untreue.
Expersonalmanager Klaus-Joachim Gebauer erhielt wegen Untreue ein
Jahr auf Bewährung. (apn/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
→ mehr aus dem Ressort Kapital & Arbeit