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Aus: Ausgabe vom 08.02.2010, Seite 12 / Feuilleton

Jacksons Arzt

In Zusammenhang mit dem Tod von Michael Jackson will die Staatsanwaltschaft in Los Angeles Anklage gegen dessen sogenannten Leibarzt Conrad Murray erheben. Die Klage solle am Montag eingereicht werden, teilte die Justiz am Freitag mit. Der Arzt werde sich wegen fahrlässiger Tötung verantworten müssen. Darauf stehen nach kalifornischem Recht bis zu vier Jahre Haft. Murray will sich den Behörden nach Angaben seines Anwalts freiwillig stellen. Der Arzt war nach Jacksons Tod am 25. Juni schnell in den Mittelpunkt der Ermittlungen geraten. Jackson war an einem Herzstillstand gestorben, der durch das Narkosemittel Propofol verursacht wurde. Murray hatte nach Justizinformationen ausgesagt, dem Sänger das Mittel auf dessen ausdrücklichen Wunsch als Schlafmittel verabreicht zu haben. (AFP/jW)

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