Zum Inhalt der Seite

Neonazis dürfen in Dresden marschieren

Dresden. Mehrere tausend Rechtsextreme dürfen am 13. Februar durch Dresden marschieren. Das entschied das Verwaltungsgericht Dresden am Freitag und gab damit einem Antrag der Jungen Landsmannschaft Ostdeutschland (JLO) auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes statt. Die Stadtverwaltung Dresden hatte den Rechten einen Aufzug durch die Stadt untersagt und statt dessen nur eine »stationäre Kundgebung« genehmigt. Dies verstößt nach Ansicht der Richter jedoch gegen die vom Grundgesetz geschützte Versammlungsfreiheit. Die Stadt kündigte Beschwerde gegen den Beschluß beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht in Bautzen an.

(AFP/jW)
junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 06.02.2010, Seite 2, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!