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Gericht kassiert Mindestlohn

Leipzig. Die großen privaten Briefzustellunternehmen PIN Mail AG und die deutschen Tochterunternehmen des holländischen TNT-Konzerns sowie der Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste (BdKEP) müssen den gesetzlichen Mindestlohn zwischen 8,40 und 9,80 Euro nicht zahlen. Das geht aus einem Urteil hervor, das das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag in Leipzig verkündete. Der Mindestlohn für Briefdienstleister war Ende 2007 beschlossen worden und galt seit Anfang 2008. (AFP/apn/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 29.01.2010, Seite 4, Inland

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