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Auslieferung in Türkei gestoppt

Karlsruhe/Hamm. Das Bundesverfassungsgericht hat die Auslieferung eines mutmaßlichen PKK-Mitglieds in die Türkei gestoppt. Da ihm dort eine Verurteilung zu einer »erschwerten« lebenslangen Freiheitsstrafe drohe, sei eine Auslieferung verfassungswidrig, heißt es in dem am Freitag veröffentlichten Beschluß. Eine Mitwirkung deutscher Behörden an der Auslieferung verstoße gegen den im Grundgesetz verankerten Schutz der Menschenwürde und die Persönlichkeitsrechte des Mannes. Dem Kurden wird vorgeworfen, als Gebietsverantwortlicher der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) einen am 5. April 1999 erfolgten Bombenanschlag auf einen türkischen Provinzgouverneur angeordnet zu haben. Seit April 2009 sitzt er in Auslieferungshaft. (ddp/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 23.01.2010, Seite 4, Inland

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