Zum Inhalt der Seite

Todesstrafe für Mörder von Mujibur Rahman

Dhaka. Mehr als 34 Jahre nach der Ermordung des Staatsgründers von Bangladesch, Sheikh Mujibur Rahman, droht fünf ehemaligen Offizieren wegen der Tat die Todesstrafe. Der Oberste Gerichtshof in der Hauptstadt Dhaka bestätigte die 1998 verhängten Todesurteile am Donnerstag in einem Berufungsverfahren. »Sie werden gehängt«, sagte Generalstaatsanwalt Syed Anisul Haque. Rahman und zahlreiche seiner Familienangehörigen waren im August 1975 bei einer Militärrevolte erschossen worden. Die derzeitige Regierungschefin Sheikh Hasina, Rahmans Tochter, hatte den blutigen Umsturz überlebt, weil sie sich damals im Ausland aufhielt. Nach ihrem Amtsantritt 1996 hatte sie ein Gesetz ändern lassen, das den Mördern ihres Vaters bis dahin Immunität gewährte. In einem ersten Prozeß wurden 15 Angeklagte zum Teil in Abwesenheit zum Tode verurteilt. Das jetzige Berufungsverfahren betraf fünf von ihnen. (AFP/jW)
junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 20.11.2009, Seite 1, Ausland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!