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Homosexuelle Paare gestärkt

Karlsruhe. Die bisherige Ungleichbehandlung von Ehe und homosexuellen Partnerschaften bei der betrieblichen Hinterbliebenenrente für Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes ist verfassungswidrig. Das hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschieden. Es sei nicht begründbar, aus dem besonderen Schutz der Ehe abzuleiten, daß andere Lebensgemeinschaften mit geringeren Rechten zu versehen sind, heißt es in dem am Donnerstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluß. Anders als bei der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es im Rahmen der Zusatzversorgung keine Hinterbliebenenrente für eingetragene Lebenspartner. Das BVerfG entschied nun, daß damit das Grundrecht auf Gleichbehandlung verletzt worden sei. Der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) sprach von einem Durchbruch. Die künftigen Koalitionspartner Union und FDP forderte der Verband auf, »das gesamte Bundesrecht« auf dieser Grundlage zu überprüfen.(ddp/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 23.10.2009, Seite 5, Inland

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