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Verfassungsrichter prüfen Hartz IV

Karlsruhe. Mit einer Anhörung wurde am Dienstag in Karlsruhe das Verfahren über die Hartz-IV-Regelsätze vor dem Bundesverfassungericht fortgesetzt. Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier (Foto) erklärte bei der mündlichen Verhandlung, es gehe dabei um »Inhalte und Grenzen eines Grundrechts auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums«. Das Urteil wird in einigen Monaten erwartet. Papier nannte die Ermittlung der Regelsätze »erklärungsbedürftig« und fragte, ob die zugrunde gelegten Zahlen überhaupt »valide« oder »einfach nur gegriffen« seien, ohne den Bedarf »realitätsgerecht zu ermitteln«. Grundlage der Verhandlung sind Rechtsvorlagen des Bundessozialgerichtes und des hessischen Landessozialgerichts, die in insgesamt drei Verfahren zu dem Ergebnis gekommen waren, daß die praktizierte Festlegung der Hartz-IV-Sätze gegen das Grundgesetz verstößt.(ddp/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 21.10.2009, Seite 1, Inland

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