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Türken als Terroristen angeklagt

Karlsruhe/Düsseldorf. Die Bundesanwaltschaft hat Anklage gegen zwei mutmaßliche Mitglieder einer in der Türkei agierenden »linksterroristischen Gruppierung« erhoben. Wie die Bundesanwaltschaft am Montag in Karlsruhe mitteilte, wird den Türken Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung vorgeworfen. Der 40jährige Ahmet I. und der 36jährige Cengiz O. sollen hochrangige Führungsfunktionäre der Revolutionären Volksbefreiungsfront (DHKP-C) gewesen sein, einer Vereinigung, die von der Europäischen Union als terroristisch eingestuft wird.

Seit Mai 2002 hätten sie für die DHKP-C mindestens 320000 Euro beschafft und neue Mitglieder und Unterstützer der Gruppe rekrutiert, so der Vorwurf. Die Beschuldigten waren im November 2008 im Raum Köln festgenommen worden.
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Seit ihrer Gründung im Jahr 1994 bis in die jüngste Vergangenheit habe die Gruppierung in der Türkei zahlreiche Menschen getötet sowie eine Vielzahl von Brand- und Sprengstoffanschlägen verübt, zu denen sie sich jeweils öffentlich bekannt hat, berichtete ddp. Ziel der DHKP-C sei es, den türkischen Staat durch einen »bewaffneten Kampf« zu beseitigen und ein von ihnen kontrolliertes Regime aufzubauen. (ddp/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 20.10.2009, Seite 5, Inland

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