Zum Inhalt der Seite

Grünes Licht für Prozeß gegen Altnazi

Karlsruhe. Für den Prozeß gegen einen früheren SS-Hauptscharführer in Aachen hat das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag in Karlsruhe grünes Licht gegeben. Der heute 88jährige soll 1944 in den Niederlanden drei Menschen heimtückisch ermordet haben.

Wegen einer Herzerkrankung des Beschuldigten hatte das Landgericht Aachen Anfang dieses Jahres eine Eröffnung des Prozesses noch abgelehnt. Im Juli entschied aber das Oberlandesgericht Köln nach einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft, der Prozeß könne beginnen. In Karlsruhe scheiterte nun die dagegen eingereichte Verfassungsbeschwerde.(AFP/jW)
→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 09.10.2009, Seite 5, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!