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Entschädigung für Soldatenwitwe
Darmstadt. Nach dem Leukämietod eines Funktechnikers der
Bundeswehr hat die Witwe Anspruch auf Entschädigung. Trotz
ungeklärter Strahlenintensität werde die Erkrankung als
Wehrdienstbeschädigung anerkannt, entschied das hessische
Landessozialgesetz in Darmstadt in einem am Dienstag
veröffentlichten Urteil. Die Wehrbereichsverwaltung hatte
einen Zusammenhang zwischen der Strahlenexposition und der
Krebserkrankung verneint. Der Zeitsoldat arbeitete von 1989 bis
1992 in einer NATO-Einrichtung in Belgien und war laut Gericht
Röntgenstörstrahlungen ausgesetzt. 1992 wurde bei ihm
Leukämie diagnostiziert, an der er 1994 im Alter von 38 Jahren
starb. (ddp/jW)
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