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Entschädigung für Soldatenwitwe

Darmstadt. Nach dem Leukämietod eines Funktechnikers der Bundeswehr hat die Witwe Anspruch auf Entschädigung. Trotz ungeklärter Strahlenintensität werde die Erkrankung als Wehrdienstbeschädigung anerkannt, entschied das hessische Landessozialgesetz in Darmstadt in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil. Die Wehrbereichsverwaltung hatte einen Zusammenhang zwischen der Strahlenexposition und der Krebserkrankung verneint. Der Zeitsoldat arbeitete von 1989 bis 1992 in einer NATO-Einrichtung in Belgien und war laut Gericht Röntgenstörstrahlungen ausgesetzt. 1992 wurde bei ihm Leukämie diagnostiziert, an der er 1994 im Alter von 38 Jahren starb. (ddp/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 30.09.2009, Seite 5, Inland

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