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Aus: Ausgabe vom 21.09.2009, Seite 4 / Inland

Fristlose Kündigung bleibt unwirksam

Hamm. Die fristlose Kündigung gegen einen Bäckereimitarbeiter wegen des angeblichen Diebstahls von Brotaufstrich bleibt unwirksam. Das Landesarbeitsgericht Hamm bestätigte am Freitag ein entsprechendes Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom März. Dem Mann war vorgeworfen worden, firmeneigenen Brotaufstrich auf von ihm gekaufte Brötchen geschmiert zu haben. Der Aufstrich hatte einen Wert von weniger als zehn Cent. Die Richter erklärten, dem Unternehmen sei die Weiterbeschäftigung zuzumuten – jedoch nur bis zum Ablauf der regulären Kündigungsfrist. Sie betonten, grundsätzlich rechtfertige auch der Diebstahl »geringwertiger Vermögensgegenstände« eine fristlose Kündigung.(AFP/jW)