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VW: Exbetriebsrat muß ins Gefängnis

Leipzig. Volkswagens Exbetriebsratschef Klaus Volkert muß wegen Untreue endgültig ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte am Donnerstag die Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten, die das Landgericht Braunschweig im Februar 2008 gegen Volkert verhängt hatte. Damit scheiterte dessen Revision vor dem 5. Strafsenat in Leipzig ebenso wie jene des Ex-Personalmanagers Klaus-Jürgen Gebauer, der zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt worden war. Zudem blieb die Revision der Bundesanwaltschaft erfolglos, die eine härtere Strafe für Volkert gefordert hatte. Damit ist das Verfahren gegen Mitglieder des früheren VW-Betriebsrates endgültig abgeschlossen. In der Vergangenheit hatte sich die VW-Führung den Betriebsrat durch Schmiergelder und sogenannte Lustreisen über Jahre gewogen gehalten. (AFP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 18.09.2009, Seite 9, Kapital & Arbeit

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