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Tschechien: Weg für Neuwahl frei
Prag. Nach einem Veto des Verfassungsgerichts gegen die im Oktober
geplante vorgezogene Parlamentswahl haben die Abgeordneten am
Freitag einen Zusatz zur Verfassung verabschiedet. Das Votum mit
149 zu 8 Stimmen wird den Einwänden der Verfassungsrichter
gerecht und ermöglicht nun eine Wahl zum
frühestmöglichen Zeitpunkt am 6. und 7. November. Der
Zusatz erlaubt die Auflösung des Parlaments, wenn dies von
mindestens 120 der 200 Abgeordneten gebilligt wird. (AP/jW)
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