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Gericht weist Klage der Saar-SPD ab

Saarbrücken. Die saarländische SPD ist mit ihrem Antrag gegen eine aus ihrer Sicht unzulässige Wahlwerbung der CDU-geführten Landesregierung vor dem Verfassungsgerichtshof des Landes zum Teil gescheitert. Das Gericht lehnte am Mittwoch eine einstweilige Anordnung gegen die weitere Verbreitung der Veröffentlichungen ab. Ein solcher Erlaß setze voraus, daß schwere Nachteile drohten. Nachdem die Regierung aber erklärt habe, die Veröffentlichungen seien abgeschlossen, habe das Gericht die Gefahr weiterer künftiger Nachteile bis zum Wahlabend verneint. (AFP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 28.08.2009, Seite 5, Inland

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