Zum Inhalt der Seite

Kultusministerin darf bleiben

Hannover. Der niedersächsische Landtag hat am Mittwoch die Entlassung von Kultusministerin Elisabeth Heister-Neumann (CDU) abgelehnt. »Dieser Landtag wird kontinuierlich angelogen von dieser Ministerin«, hatte SPD-Fraktionschef Wolfgang Jüttner den Entlassungsantrag begründet. Anlaß der Debatte war ein Disziplinarverfahren gegen den niedersächsischen GEW-Chef Wolfgang Brandt. Er soll angeblich seiner Unterrichtsverpflichtung nicht nachgekommen sein. Brandt hatte 2008 bei der Landesschulbehörde eine Freistellung für seine Gewerkschaftstätigkeit beantragt. Nach den Angaben des Lehrers wurde der Antrag zunächst nicht bearbeitet, dann wurde das Verfahren eingeleitet. Das Ministerium will es nun einstellen.

(AP/jW)
junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 27.08.2009, Seite 2, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!