Zum Inhalt der Seite

Mahler verliert ­Anwaltszulassung

Berlin. Der Neonazi Horst Mahler ist nicht mehr als Rechtsanwalt zugelassen. Ein Sprecher der Berliner Rechtsanwaltskammer bestätigte am Donnerstag der Nachrichtenagentur AP entsprechende Medienberichte. Der 73jährige war im Februar vom Landgericht München wegen Volksverhetzung zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. In der vergangenen Woche hatte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe das Urteil für rechtskräftig erklärt. Mahler hatte an mehrere Empfänger CD-ROM und DVDs verschickt, in denen er den Holocaust beharrlich leugnete und zum »Kampf der Deutschen gegen die Juden« aufrief.

(AP/jW)
→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 21.08.2009, Seite 5, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!