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Karlsruhe schafft Spielwiese für Nazis

Karlsruhe. Übersetzte Naziparolen sind nicht zwingend strafbar. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in einem Grundsatzurteil zur neofaschistischen Organisation »Blood & Honour«, die in Deutschland verboten ist. Mit der Übersetzung werde die Parole grundlegend verfremdet und erfülle nicht mehr den Tatbestand des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. »Blut und Ehre« war der Leitspruch der Hitlerjugend. Wie es hieß, sei dem Gericht bewußt, daß mit der Entscheidung eine »Spielwiese« für Rechtsextreme geschaffen werden könnte. Das könne aber keine andere Sichtweise rechtfertigen.(AFP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 14.08.2009, Seite 4, Inland

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