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BGH: Urteil gegen Neonazis rechtskräftig

Karlsruhe/Sangerhausen. Die Urteile nach dem Brandanschlag auf ein Asylbewerberheim in Sangerhausen sind rechtskräftig. Die Revisionen der Angeklagten seien vom 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) verworfen worden, teilte der BGH am Freitag in Karlsruhe mit. Die Täter hatten am frühen Morgen des 6. Januar 2007 nach einer Feier von Neonazis Molotowcocktails in die damals von drei Afrikanern bewohnte Unterkunft geworfen. Drei junge Männer waren im Juni 2008 vom Landgericht Halle wegen versuchten Mordes, schwerer Brandstiftung und Verstoßes gegen das Waffengesetz zu mehrjährigen Haftstrafen, eine junge Frau wegen Beihilfe zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden.

(ddp/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 08.08.2009, Seite 2, Inland

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