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Informationspflicht bei Betriebsverkäufen

Erfurt/München. Das Bundesarbeitsgericht hat die Informationsrechte von Beschäftigten bei Betriebsverkäufen gestärkt. Würden diese nicht ordnungsgemäß unterrichtet, beginne auch die einmonatige Frist für einen Widerspruch gegen den Übergang des Arbeitsverhältnisses nicht, entschieden die Richter am Donnerstag in Erfurt. Der bayerische IG-Metall-Chef Werner Neugebauer sagte: »Mit diesem Urteil ist die Zeit vorbei, in der Firmen zweifelhafte Portfolioveränderungen den unmittelbar Betroffenen mit wohlklingenden, aber letztlich wenig zuverlässigen Behauptungen verkaufen konnten.«(AP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 24.07.2009, Seite 2, Inland

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