Gegründet 1947 Donnerstag, 14. August 2025, Nr. 187
Die junge Welt wird von 3019 GenossInnen herausgegeben
Aus: Ausgabe vom 03.07.2009, Seite 5 / Inland

Arge muß Heizkosten ganz übernehmen

Kassel. Jobcenter dürfen Arbeitslosengeld-II-Empfängern keine Heizkostenpauschale zahlen. Bei einer angemessenen Unterkunft sind grundsätzlich die tatsächlichen Heizkosten von der Behörde zu übernehmen. Das entschied am Donnerstag das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel. Nur wenn die Kosten nach einem besonders unwirtschaftlichen Heizverhalten ansteigen, muß im Einzelfall nicht alles bezahlt werden. Im Rechtsstreit hatte eine Familie aus dem niedersächsischen Gifhorn auf höheres Arbeitslosengeld II geklagt. Die zuständige Arge wollte nur einen Teil der Heizkosten übernehmen; die Familie könne im Winter einen Raum weniger nutzen, schlug die Behörde vor. (AP/jW)

links & bündig gegen rechte Bünde

Jetzt den kostenlosen jW-Newsletter abonnieren – täglich das Beste aus der Tageszeitung junge Welt, direkt in Ihr Postfach. Ihre E-Mail-Adresse wird natürlich niemals an Dritte weitergegeben.

                                                                 Aktionsabo: 75 Ausgaben für 75 Euro