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129-b-Verfahren: Zeuge in Düsseldorf in Beugehaft

Düsseldorf. Für den blinden Zeugen Nuri E. endete der gestrige Prozeßtag im Verfahren gegen einen Türken wegen angeblicher Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung laut Paragraph 129b des Strafgesetzbuches vor dem Düsseldorfer Oberlandesgericht (OLG) hinter Gittern. Er war am Donnerstag vorgeladen worden, um über die Organisationstruktur der türkischen Stadtguerilla DHKP-C Auskunft zu geben. Dabei lehnte er es ab, Angaben zu einer konkreten Person zu machen. Daraufhin wurde zunächst ein Ordnungsgeld von 500 Euro verhängt. Als E. weiter schwieg, ordnete das Gericht Beugehaft an. E. wurde noch im Gerichtssaal verhaftet. Am Samstag wird um 13 Uhr eine Kundgebung für ihn vor der JVA in der Ulmenstraße 95 stattfinden.

(jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 03.07.2009, Seite 2, Inland

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