Zum Inhalt der Seite

Ächtung des MfS bleibt erlaubt

Weimar. Die Überprüfung von Thüringer Landtagsabgeordneten auf eine frühere Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit (MfS) der DDR ist weiterhin zulässig. Der Weimarer Verfassungsgerichtshof wies am Mittwoch eine Klage der Fraktion Die Linke gegen das entsprechende Gesetz zurück. »Abgeordnete mit Stasi-Vergangenheit« dürfen demnach auch weiterhin von einem Landtagsgremium als »parlamentsunwürdig« eingestuft werden. Die Linke-Abgeordnete Ina Leukefeld wurde am Mittwoch von diesem Etikett befreit, weil sie nicht für das MfS gearbeitet hatte, sondern für die politische Abteilung der DDR-Kriminalpolizei. (ddp/jW)
junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 02.07.2009, Seite 5, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!