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Erneutes Urteil gegen Tauschbörse

München. Betreiber von Tauschdiensten im Internet müssen einem Urteil des Landgerichts Hamburg zufolge wirksame und umfangreiche Maßnahmen zum Schutz von Urheberrechten ergreifen. Das Argument, eine Kontrolle der Daten sei technisch nicht möglich, sei laut Rechtsprechung nur vorgeschoben, teilte die Verwertungsgesellschaft GEMA am Dienstag in München mit. Sie hatte dagegen geklagt, daß der Tauschdienst rapidshare.com rund 5000 Musiktitel im Internet öffentlich zugänglich machte.

(AFP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 24.06.2009, Seite 9, Kapital & Arbeit

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