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Mieter können Ersatz fordern

Leipzig. Mehr als eine Million Haushalte könnten nach Einschätzung des Deutschen Mieterbundes Ersatz für unnötigerweise geleistete Schönheitsreparaturen fordern. Der Verband wies am Mittwoch in Leipzig auf mehrere Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) hin, nach denen Klauseln im Mietvertrag über eine Renovierung auf Kosten der Mieter in vielen Fällen unwirksam sind. »Nach unserer Schätzung enthalten zur Zeit rund 75 Prozent aller Mietverträge unwirksame Klauseln zu Schönheitsreparaturen«, erklärte der Direktor des Mieterbundes, Lukas Siebenkotten. Vor allem in vor dem Jahr 2003 geschlossenen Verträgen seien die Regelungen nach der umfassenden Rechtsprechung des BGH unwirksam.

(AP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 04.06.2009, Seite 2, Inland

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