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Kommunalwahl in NRW am 30. August

Münster. Die Kommunalwahl in Nordrhein-Westfalen wird wie von der schwarz-gelben Landesregierung geplant am 30. August stattfinden. Der Verfassungsgerichtshof in Münster wies am Dienstag eine Klage von SPD und Grünen gegen den Termin ab. Sie hatten eine Zusammenlegung der Kommunal- mit der Bundestagswahl am 27. September verlangt. Bei einer Zusammenlegung bestehe die Gefahr, daß kommunalpolitische Themen hinter den bundespolitischen zurücktreten, begründete der Präsident des Verfassungsgerichtshofs, Michael Bertrams, das Urteil.

(AP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 27.05.2009, Seite 4, Inland

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