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Kommunalwahl in NRW am 30. August
Münster. Die Kommunalwahl in Nordrhein-Westfalen wird wie von
der schwarz-gelben Landesregierung geplant am 30. August
stattfinden. Der Verfassungsgerichtshof in Münster wies am
Dienstag eine Klage von SPD und Grünen gegen den Termin ab.
Sie hatten eine Zusammenlegung der Kommunal- mit der Bundestagswahl
am 27. September verlangt. Bei einer Zusammenlegung bestehe die
Gefahr, daß kommunalpolitische Themen hinter den
bundespolitischen zurücktreten, begründete der
Präsident des Verfassungsgerichtshofs, Michael Bertrams, das
Urteil.
(AP/jW)
(AP/jW)
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