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22.05.2009
- → Feuilleton
Ein Herz für Schauspieler
Künstler, die überwiegend befristet tätig sind,
müssen in Zukunft nur noch sechs statt bisher zwölf
Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben, um
Arbeitslosengeld zu bekommen. Eine entsprechende Regelung hat das
Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin beschlossen. Die
Bundesregierung will damit auf »veränderte
Beschäftigungsformen« im Kultursektor reagieren und vor
allem Schauspieler besser schützen. Kulturstaatsminister Bernd
Neumann erklärte, daß außerdem die
»Ruhephase« bis zur Auszahlung des Arbeitslosengeldes
künftig entfällt. »Damit kommt es nicht wie
zunächst vorgesehen zu einer unnötigen Wartezeit für
die Beschäftigten.« Es profitieren nur Künstler,
deren Jahreseinkommen unter dem Durchschnittsverdienst von derzeit
30240 Euro liegt. Das Gesetz ist laut Neumann zunächst auf
drei Jahre befristet. (ddp/jW)
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