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Staatsanwalt billigt tödliche Schüsse

Frankfurt (Oder). Das Ermittlungsverfahren gegen einen Bundeswehrsoldaten wegen der Tötung von Zivilisten im August 2008 im afghanischen Kundus ist eingestellt worden. Dem 28jährigen sei »kein strafrechtlich relevantes Verhalten« vorzuwerfen, teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) am Dienstag mit. Bundesverteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) zeigte sich erleichtert. Der Oberfeldwebel, der als Richtschütze die Einrichtung eines Kontrollpunktes absicherte, habe bei der Annäherung zweier Fahrzeuge einen kurzen Feuerstoß von 15 Schuß aus seinem Maschinengewehr abgegeben, durch den eine Frau und zwei Kinder getötet worden seien, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Der Beschuldigte habe angenommen, seine Kameraden und er würden durch die mit hoher Geschwindigkeit heranrasenden Fahrzeuge angegriffen. (ddp/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 20.05.2009, Seite 1, Inland

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