20.05.2009 / Inland / Seite 1
Staatsanwalt billigt tödliche Schüsse
Frankfurt (Oder). Das Ermittlungsverfahren gegen einen
Bundeswehrsoldaten wegen der Tötung von Zivilisten im August
2008 im afghanischen Kundus ist eingestellt worden. Dem
28jährigen sei »kein strafrechtlich relevantes
Verhalten« vorzuwerfen, teilte ein Sprecher der
Staatsanwaltschaft Frankfurt (Oder) am Dienstag mit.
Bundesverteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) zeigte sich
erleichtert. Der Oberfeldwebel, der als Richtschütze die
Einrichtung eines Kontrollpunktes absicherte, habe bei der
Annäherung zweier Fahrzeuge einen kurzen Feuerstoß von
15 Schuß aus seinem Maschinengewehr abgegeben, durch den eine
Frau und zwei Kinder getötet worden seien, teilte die
Staatsanwaltschaft mit. Der Beschuldigte habe angenommen, seine
Kameraden und er würden durch die mit hoher Geschwindigkeit
heranrasenden Fahrzeuge angegriffen. (ddp/jW)
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