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Neue Anklage zum Transrapidunglück

Osnabrück. Knapp ein Jahr nach den Urteilen im ersten Transrapidprozeß um den Tod von 23 Menschen auf der Teststrecke im Emsland hat die Staatsanwaltschaft Osnabrück eine weitere Anklage in dem Fall erhoben. Sie richtet sich gegen einen für die Betriebsleittechnik verantwortlichen Ingenieur sowie gegen den Zweiten Leitstandsoperator, wie die Anklagebehörde am Mittwoch mitteilte. Den beiden wird vorgeworfen, durch grob fahrlässiges Verhalten das schwere Unglück am 22.September 2006 erst ermöglicht zu haben. Damals war der Transrapid mit Tempo 170 in einen Werkstattwagen gerast. Das Verfahren gegen den Ersten Leitstandsoperator als mutmaßlich entscheidenden Mann für das Unglück ruht zur Zeit wegen Suizidgefahr des Betroffenen. Zwei Fahrdienstleiter waren im vergangenen Mai zu Geldstrafen verurteilt worden.(AP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 09.04.2009, Seite 5, Inland

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