Gegründet 1947 Dienstag, 1. Juli 2025, Nr. 149
Die junge Welt wird von 3019 GenossInnen herausgegeben
Aus: Ausgabe vom 31.03.2009, Seite 5 / Inland

Gericht: Pfusch bei Rüstungskontrolle

München. Das Oberlandesgericht München hat dem Gesetzgeber schwere handwerkliche Fehler bei der Rüstungskontrolle vorgeworfen. Wesentliche Vorschriften des deutschen Außenwirtschaftsrechts »sind mit vorrangigem europäischem Gemeinschaftsrecht nicht vereinbar«, stellte der Staatsschutzsenat des Gerichts in einem am Montag veröffentlichten Beschluß fest. Deshalb ließen die Richter die Anklage der Bundesanwaltschaft gegen einen iranischen Einkäufer von militärisch und zivil verwendbaren Gütern gar nicht erst zum Prozeß zu. (AP/jW)

links & bündig gegen rechte Bünde

Jetzt den kostenlosen jW-Newsletter abonnieren – täglich das Beste aus der Tageszeitung junge Welt, direkt in Ihr Postfach. Ihre E-Mail-Adresse wird natürlich niemals an Dritte weitergegeben.