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Beratungen über das Waffenrecht
Berlin. Die Innenminister von Bund und Ländern sollen sich mit
möglichen Änderungen des deutschen Waffenrechts als Folge
des Amoklaufs von Winnenden befassen. Der stellvertretende
Regierungssprecher Thomas Steg sagte am Montag in Berlin, in diesem
Rahmen solle beraten werden, ob es ein Umsetzungsdefizit des
ansonsten schon »sehr restriktiven Waffenrechts« gebe.
Für schnelle Entscheidungen sei die Materie allerdings
»viel zu kompliziert«.
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte am Wochenende unangemeldete Kontrollen bei Waffenbesitzern ins Gespräch gebracht. Das ist laut Innenministerium auch gegen den Willen des Betroffenen möglich, wenn es Hinweise auf strafbare Handlungen gibt. Ein Sprecher der Behörde betonte, auch Vorschläge wie die Pflicht zur getrennten Aufbewahrung von Waffen und Munition würden »nicht vom Tisch gefegt«, sondern beraten und bewertet.
Unterdessen wurde am Montag bestätigt, daß die Staatsanwaltschaft Stuttgart die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen den Vater des Amokläufer plant. Dem Sportschützen droht eine Geldstrafe, weil er die auf ihn zugelassene Tatwaffe nicht in einem speziellen Waffentresor verschlossen hatte. Sollte die Polizei zudem nachweisen können, daß der Mann von einer psychischen Erkrankung seines Sohnes wußte und die Waffe gleichwohl nicht weggeschlossen hatte, müßte er sich zudem wegen fahrlässiger Tötung verantworten.(AP/AFP/jW)
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte am Wochenende unangemeldete Kontrollen bei Waffenbesitzern ins Gespräch gebracht. Das ist laut Innenministerium auch gegen den Willen des Betroffenen möglich, wenn es Hinweise auf strafbare Handlungen gibt. Ein Sprecher der Behörde betonte, auch Vorschläge wie die Pflicht zur getrennten Aufbewahrung von Waffen und Munition würden »nicht vom Tisch gefegt«, sondern beraten und bewertet.
Unterdessen wurde am Montag bestätigt, daß die Staatsanwaltschaft Stuttgart die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen den Vater des Amokläufer plant. Dem Sportschützen droht eine Geldstrafe, weil er die auf ihn zugelassene Tatwaffe nicht in einem speziellen Waffentresor verschlossen hatte. Sollte die Polizei zudem nachweisen können, daß der Mann von einer psychischen Erkrankung seines Sohnes wußte und die Waffe gleichwohl nicht weggeschlossen hatte, müßte er sich zudem wegen fahrlässiger Tötung verantworten.(AP/AFP/jW)
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