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Südafrika: Zuma darf Urteil anfechten

Johannesburg. Der aussichtsreichste Kandidat für das Amt des südafrikanischen Präsidenten bei den Wahlen am 22. April, Jacob Zuma, kann nach einer Entscheidung des Verfassungsgerichts Berufung gegen ein Urteil einlegen, mit dem ein Korruptionsverfahren gegen ihn wiederaufgenommen werden sollte. Das Oberste Berufungsgericht hatte am 12. Januar den Beschluß einer früheren Instanz aufgehoben, mit der ein Verfahren gegen den Vorsitzenden des regierenden Afrikanischen Nationalkongresses (ANC) wegen eines Formfehlers eingestellt worden war.

Zuma wird verdächtigt, Bestechungsgelder vom südafrikanischen Tochterunternehmen des französischen Waffenherstellers Thales angenommen zu haben, als er von 1999 bis 2005 Vizepräsident des Landes war.

(AFP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 16.03.2009, Seite 7, Ausland

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