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Aus: Ausgabe vom 21.02.2009, Seite 2 / Inland

Entweder »Hartz IV« oder Abwrackprämie

Berlin. Arbeitslosengeld-II-Bezieher können nicht von der staatlichen Abwrackprämie für Altautos profitieren. Der Betrag von 2500 Euro wird auf ihre Grundsicherung angerechnet, wie nach einer Vorabmeldung der Lausitzer Rundschau vom Freitag aus einer Stellungnahme der Bundesregierung zu einer Anfrage der Linksfraktion hervorgeht. Demnach handelt es sich bei der staatlichen Prämie um eine »Einnahme in Geldeswert«. Nach Angaben der Linksfraktion haben Hartz-IV-Empfänger Anspruch auf ein Schonvermögen von bis zu 9000 Euro.

(AFP/jW)