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19.02.2009
- → Inland
Gericht hebt Wahltermin auf
Münster/Düsseldorf. Der nordrhein-westfälische
Verfassungsgerichtshof hat die Zusammenlegung der Kommunalwahl mit
der Europawahl im bevölkerungsreichsten Bundesland für
nichtig erklärt. Ein entsprechendes Gesetz der Landesregierung
sei mit demokratischen Grundsätzen unvereinbar, urteilten die
Richter am Mittwoch in Münster. Der Zeitraum zwischen dem
bislang vorgesehenen Kommunalwahltermin am 7. Juni und der
Konstituierung der dabei gewählten Gremien sei zu groß.
Das Gericht gab damit einer Klage von SPD und Grünen statt.
Die Amtsperiode der in diesem Jahr neu zu wählenden
Kommunalvertretungen beginnt am 21. Oktober.
(AFP/jW)
(AFP/jW)
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