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Gericht hebt ­Wahltermin auf

Münster/Düsseldorf. Der nord­rhein-westfälische Verfassungsgerichtshof hat die Zusammenlegung der Kommunalwahl mit der Europawahl im bevölkerungsreichsten Bundesland für nichtig erklärt. Ein entsprechendes Gesetz der Landesregierung sei mit demokratischen Grundsätzen unvereinbar, urteilten die Richter am Mittwoch in Münster. Der Zeitraum zwischen dem bislang vorgesehenen Kommunalwahltermin am 7. Juni und der Konstituierung der dabei gewählten Gremien sei zu groß. Das Gericht gab damit einer Klage von SPD und Grünen statt. Die Amtsperiode der in diesem Jahr neu zu wählenden Kommunalvertretungen beginnt am 21. Oktober.

(AFP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 19.02.2009, Seite 5, Inland

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