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Strafanzeige: Bündnis Bahn für alle bespitzelt

Am 4. Februar reichte der Berliner Anwalt Martin Jenke Strafanzeige und Strafantrag gegen unbekannt und in Vollmacht der Mitglieder des Bündnisses Bahn für Alle, Rolf Becker (Schauspieler, Hamburg), Peter Conradi (Stuttgart) und Winfried Wolf (Michendorf) ein und stellte »Strafantrag unter allen rechtlichen Gesichtspunkten«.

Im Schriftsatz heißt es unter anderem: »Es geht um die Überwachung des E-Mail- und Telefonverkehrs der Koordinationsgruppe des Bündnisses ›Bahn für Alle‹ in mindestens drei Fällen. (...) Die Koordination dieser Initiative (...) erfolgt in einer ›Koordinationsgruppe‹, die über eine (interne – nicht öffentliche) Mailingliste (über das Internet), über Telefon sowie in Form von Telefonkonferenzen (über den Dienst talkyoo, Hamburg) kommuniziert. Nach den jüngst bekanntgewordenen Abhörmaßnahmen (...) der Bahn AG (...) erscheinen meinen Mandanten die nachstehenden (...) Verdachtsmomente auf strafrechtlich relevante Verstöße gegen das Telekommunikationsgeheimnis hinzuweisen. (...) Bei einer Telefonkonferenz am 26.04.07 wählte sich ein Teilnehmer ein, der auf mehrfaches Nachfragen seinen Namen nicht nannte. Die Teilnehmer haben daraufhin die Konferenz abgebrochen und sich neu eingewählt. (...) Es handelte sich um die folgende Telefonverbindung des erwähnten Anbieters talkyoo (...) Während einer weiteren Telefonkonferenz am 16.05.2007 wiederholte sich der Vorgang. (...) Während der ›Bahn-Telefonkonferenz‹ vom 14.08.07 (Einwahldaten .... ) gab es zweimal (eine vergleichbare) Situation. (...) Dies wurde durch die spätere Telefonstatistik bestätigt (…).«
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Und weiter: »Zum Thema ›Screening‹ (...) erscheint folgendes bemerkenswert: Im Frühjahr 2008 erhielt (das Bündnis) Hinweise, daß die Bahn-für-Alle-Unterschriftenliste gegen Bahnprivatisierung (siehe www.DeineBahn.de/story/08/108.html) von der DB mit deren Personaldateien abgeglichen worden sei. Für alle DB-Mitarbeiter, die den Aufruf gegen Bahnprivatisierung unterschrieben hätten, sei die Überwachung des dienstlichen Telefon- und Mailverkehrs angeordnet worden. Dazu existiert wohl auch eine Betriebsvereinbarung, die eine solche Überwachung ›zum Schutz des Unternehmens‹ erlaube.«
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Erschienen in der Ausgabe vom 18.02.2009, Seite 3, Schwerpunkt

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