Am 4. Februar reichte der Berliner Anwalt Martin Jenke Strafanzeige
und Strafantrag gegen unbekannt und in Vollmacht der Mitglieder des
Bündnisses Bahn für Alle, Rolf Becker (Schauspieler,
Hamburg), Peter Conradi (Stuttgart) und Winfried Wolf (Michendorf)
ein und stellte »Strafantrag unter allen rechtlichen
Gesichtspunkten«.
Im Schriftsatz heißt es unter anderem: »Es geht um die
Überwachung des E-Mail- und Telefonverkehrs der
Koordinationsgruppe des Bündnisses ›Bahn für
Alle‹ in mindestens drei Fällen. (...) Die Koordination
dieser Initiative (...) erfolgt in einer
›Koordinationsgruppe‹, die über eine (interne
– nicht öffentliche) Mailingliste (über das
Internet), über Telefon sowie in Form von Telefonkonferenzen
(über den Dienst talkyoo, Hamburg) kommuniziert. Nach den
jüngst bekanntgewordenen Abhörmaßnahmen (...) der
Bahn AG (...) erscheinen meinen Mandanten die nachstehenden (...)
Verdachtsmomente auf strafrechtlich relevante Verstöße
gegen das Telekommunikationsgeheimnis hinzuweisen. (...) Bei einer
Telefonkonferenz am 26.04.07 wählte sich ein Teilnehmer ein,
der auf mehrfaches Nachfragen seinen Namen nicht nannte. Die
Teilnehmer haben daraufhin die Konferenz abgebrochen und sich neu
eingewählt. (...) Es handelte sich um die folgende
Telefonverbindung des erwähnten Anbieters talkyoo (...)
Während einer weiteren Telefonkonferenz am 16.05.2007
wiederholte sich der Vorgang. (...) Während der
›Bahn-Telefonkonferenz‹ vom 14.08.07 (Einwahldaten
.... ) gab es zweimal (eine vergleichbare) Situation. (...) Dies
wurde durch die spätere Telefonstatistik bestätigt
(…).«
Und weiter: »Zum Thema ›Screening‹ (...)
erscheint folgendes bemerkenswert: Im Frühjahr 2008 erhielt
(das Bündnis) Hinweise, daß die
Bahn-für-Alle-Unterschriftenliste gegen Bahnprivatisierung
(siehe
www.DeineBahn.de/story/08/108.html)
von der DB mit deren Personaldateien abgeglichen worden sei.
Für alle DB-Mitarbeiter, die den Aufruf gegen
Bahnprivatisierung unterschrieben hätten, sei die
Überwachung des dienstlichen Telefon- und Mailverkehrs
angeordnet worden. Dazu existiert wohl auch eine
Betriebsvereinbarung, die eine solche Überwachung ›zum
Schutz des Unternehmens‹ erlaube.«