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Christian Klar siegt gegen Springer
Berlin. Das Landgericht Berlin hat bereits am Donnerstag dem
ehemaligen RAF-Mitglied Christian Klar im Streit mit dem
Springer-Verlag Recht gegeben. Dies berichteten am Freitag mehrere
Tageszeitungen.
Klar hatte gegen Springer-Blätter eine einstweilige Verfügung erwirkt, weil diese ihn ohne seine Erlaubnis in Berlin fotografiert und auf die Bilder unter anderem auf der Titelseite der Zeitung B.Z. veröffentlicht hatten. Den Widerspruch von Springer dagegen hat das Gericht nun abgewiesen, wie unter anderem Spiegel online unter Berufung auf Klar-Anwalt Johannes Eisenberg und eine Gerichtssprecherin berichtete. Springer-Sprecherin Kathrin Finger kündigte an, man werde gegen die Entscheidung Rechtsmittel einlegen.(jW)
Klar hatte gegen Springer-Blätter eine einstweilige Verfügung erwirkt, weil diese ihn ohne seine Erlaubnis in Berlin fotografiert und auf die Bilder unter anderem auf der Titelseite der Zeitung B.Z. veröffentlicht hatten. Den Widerspruch von Springer dagegen hat das Gericht nun abgewiesen, wie unter anderem Spiegel online unter Berufung auf Klar-Anwalt Johannes Eisenberg und eine Gerichtssprecherin berichtete. Springer-Sprecherin Kathrin Finger kündigte an, man werde gegen die Entscheidung Rechtsmittel einlegen.(jW)
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