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Lebenslang für Hauseigentümer

Karlsruhe. Elfeinhalb Jahre nach einer Gasexplosion in einem Düsseldorfer Mehrfamilienhaus ist die lebenslange Haftstrafe gegen den Hauseigentümer rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe verwarf in einem am Donnerstag veröffentlichen Beschluß die Revision des Mannes gegen ein Urteil des Landgerichts Duisburg. Dieses hatte den Angeklagten des sechsfachen Mordes für schuldig befunden. Der Eigentümer hatte eine Gasexplosion herbeiführen lassen, um die Mieter zum Ausziehen zu bewegen. Bei der Explosion im Juli 1997 starben vier Frauen und zwei Männer. (AFP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 06.02.2009, Seite 2, Inland

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