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Aus: Ausgabe vom 04.02.2009, Seite 2 / Inland

Kein Volksbegehren für Mindestlohn

München. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) darf in Bayern kein Volksbegehren für einen landesweiten Mindestlohn starten. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat eine entsprechende Klage des DGB am Dienstag in München abgewiesen. Ein bayerisches Mindestlohngesetz wäre nicht mit Bundesrecht vereinbar, erklärten die Richter. Das Volksbegehren »Mindestlohn jetzt!« war von der bayerischen SPD, Grünen und Linken unterstützt worden.(AP/jW)