-
02.02.2009
- → Inland
Konzern geht gegen Datenschützer vor
Nach Informationen der Zeitung Die Welt (Montagausgabe) wirft die Bahn Dix Geheimnisverrat und Befangenheit vor. Er dürfe nicht weiter im Verfahren zur Aufklärung der Ausspähung von 173000 Mitarbeitern mitwirken. Andernfalls werde man die zuständige Senatsverwaltung einschalten. Ein entsprechendes Schreiben habe eine Anwaltskanzlei am Sonntag im Auftrag der Bahn an Dix übermittelt, schreibt die Zeitung. Kritisiert würden darin u.a. dessen öffentliche Aussagen vor Verfahrensabschluß, wonach die Bahn mit Bußgeldern und womöglich Strafverfahren rechnen müsse.
(ddp/jW)
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
