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Bessere Chancen für Castorgegner

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat das Klagerecht von Atomkraftgegnern gestärkt. Das Gericht erklärte am Donnerstag, daß Anwohner der Transportstrecken von Atommüll vor Verwaltungsgerichten durch alle Instanzen gegen die Genehmigung dieser strahlenden Fuhren klagen dürfen. Das Verwaltungsgericht Braunschweig hatte 2003 die Klage einer Anwohnerin, deren Haus nur etwa acht Meter von der Strecke von La Hague zum Zwischenlager Gorleben entfernt steht, mit der Begründung abgelehnt, sie sei nicht klagebefugt. Den Antrag auf Zulassung der Berufung hatte dann das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen abgelehnt und damit laut Karlsruhe das Grundrecht der Klägerin auf effektiven Rechtsschutz verletzt. In dem Urteil heißt es, das Gefährdungspotential des Transports von Kernbrennstoffen habe »eine andere Qualität« als die dauerhafte Belastung der Umgebung bei ortsfesten atomaren Anlagen.

(AFP/AP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 30.01.2009, Seite 5, Inland

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