-
06.01.2009
- → Inland
BGH stärkt Rechte von Mietern
Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof hat das Kündigungsrecht von Mietern gestärkt. Nach einem am Montag veröffentlichten Urteil ist ein einseitiger Kündigungsverzicht des Mieters in einem Formularmietvertrag unwirksam. Im konkreten Fall kündigte ein Mieter in Halle bereits nach einem halben Jahr die Wohnung. Im Mietvertrag hatte er jedoch einseitig für ein Jahr auf sein Kündigungsrecht verzichtet. Als der Mieter vorzeitig auszog, verlangte die Wohnungsgesellschaft die bis zum Ablauf des Jahres fällige Miete. Der BGH entschied ebenso wie die Vorinstanzen, daß der einseitige Kündigungsverzicht unwirksam war. Weil es sich um eine einseitige Verpflichtung des Mieters handelte und er hierfür keine Gegenleistung des Mieters erhielt, werde er durch den Kündigungsverzicht unangemessen benachteiligt.
(AP/jW)
(AP/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Solidarität jetzt!
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
→ mehr aus dem Ressort Inland