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BGH stärkt Rechte von Mietern

Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof hat das Kündigungsrecht von Mietern gestärkt. Nach einem am Montag veröffentlichten Urteil ist ein einseitiger Kündigungsverzicht des Mieters in einem Formularmietvertrag unwirksam. Im konkreten Fall kündigte ein Mieter in Halle bereits nach einem halben Jahr die Wohnung. Im Mietvertrag hatte er jedoch einseitig für ein Jahr auf sein Kündigungsrecht verzichtet. Als der Mieter vorzeitig auszog, verlangte die Wohnungsgesellschaft die bis zum Ablauf des Jahres fällige Miete. Der BGH entschied ebenso wie die Vorinstanzen, daß der einseitige Kündigungsverzicht unwirksam war. Weil es sich um eine einseitige Verpflichtung des Mieters handelte und er hierfür keine Gegenleistung des Mieters erhielt, werde er durch den Kündigungsverzicht unangemessen benachteiligt.

(AP/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 06.01.2009, Seite 5, Inland

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