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02.01.2009
- → Feuilleton
Musikklau
Der Termin für den Prozeß gegen den deutschen Rapper Bushido wegen angeblichen Liederklaus steht fest: Auftakt ist am 15. Januar vor dem Landgericht Hamburg, sagte der Berliner Anwalt der klagenden Band Dark Sanctuary, Alexander Duve. Die französischen Gothic-Musiker werfen Bushido bei 16 Songs Urheberrechtsverletzungen vor. Allein bei acht Stücken des Albums »Von der Skyline zum Bordstein zurück« wollen sie ihre eigenen Lieder wiedererkennen. Duve betonte, es gehe damit um »eine ungewöhnlich hohe Zahl von Plagiatsfällen«.
Im November hatte der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, daß bereits derjenige in die Urheberrechte eingreift, »der einem fremden Tonträger kleinste Tonfetzen entnimmt«. Allerdings könne die Benutzung fremder Tonträger ohne Zustimmung erlaubt sein, wenn ein eigenständiges Werk mit großem Abstand zur ursprünglichen Tonfolge entstehe. Hintergrund war eine Klage der Band Kraftwerk gegen die Komponisten des Songs »Nur mir« von Sabrina Setlur. Kraftwerk sahen darin eine zwei Sekunden lange Sequenz aus ihrem Lied »Metall auf Metall« elektronisch kopiert und fortlaufend unterlegt.
Dieser Rechtsstreit ist indes noch nicht entschieden: Der BGH verwies die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Oberlandesgericht Hamburg zurück. Dieses soll prüfen, ob die Komponisten von »Nur mir«, darunter der Rapper und Produzent Moses Pelham, sich möglicherweise auf das Recht zur freien Benutzung berufen können.(ddp/jW)
Im November hatte der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, daß bereits derjenige in die Urheberrechte eingreift, »der einem fremden Tonträger kleinste Tonfetzen entnimmt«. Allerdings könne die Benutzung fremder Tonträger ohne Zustimmung erlaubt sein, wenn ein eigenständiges Werk mit großem Abstand zur ursprünglichen Tonfolge entstehe. Hintergrund war eine Klage der Band Kraftwerk gegen die Komponisten des Songs »Nur mir« von Sabrina Setlur. Kraftwerk sahen darin eine zwei Sekunden lange Sequenz aus ihrem Lied »Metall auf Metall« elektronisch kopiert und fortlaufend unterlegt.
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Dieser Rechtsstreit ist indes noch nicht entschieden: Der BGH verwies die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Oberlandesgericht Hamburg zurück. Dieses soll prüfen, ob die Komponisten von »Nur mir«, darunter der Rapper und Produzent Moses Pelham, sich möglicherweise auf das Recht zur freien Benutzung berufen können.(ddp/jW)
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
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