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12.12.2008
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KZ-Wächter muß vor Münchner Gericht
Karlsruhe. Der als »Iwan der Schreckliche« berüchtigte frühere KZ-Wächter John Demjanjuk muß sich nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs nun doch in München vor Gericht verantworten. Demjanjuk habe sich 1951 vor seiner Ausreise in die USA mehrere Monate in einem Lager im heutigen Zuständigkeitsbereichs des Landgericht München II aufgehalten, begründeten die Karlsruher Richter ihren am Donnerstag veröffentlichten Beschluß. Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft München sich als örtlich nicht zuständig erklärt und eine Anklageerhebung abgelehnt. Der als Iwan Demjanjuk in der heutigen Ukraine geborene 88jährige lebt als Staatenloser in den USA. Er soll nach Recherchen der NS-Fahndungsstelle in Ludwigsburg für den Tod von mindestens 29 000 europäischen Juden mitverantwortlich sein. Demjanjuk gehörte 1943 zu den Wachmannschaften des Vernichtungslagers Sobibor in Polen. (AFP/jW)
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