Zum Inhalt der Seite

Kein Cent für Hartz-IV-Bezieher

Frankfurt/Main. Von der geplanten Erhöhung des Kindergelds werden Hartz-IV-Empfänger keinen Cent bekommen. Eine Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit bestätigte am Freitag auf Anfrage, daß das Kindergeld weiter in voller Höhe als Einkommen auf das Arbeitslosengeld II angerechnet wird. Die Darmstädter Sozialrechtlerin Anne Lenze hält die Regelung für verfassungswidrig.

Der Bundestag hatte am Donnerstag das Familienleistungsgesetz verabschiedet, das eine Erhöhung des Kindergelds um zehn auf 164 Euro für das erste und zweite Kind sowie etwas stärkere Anhebungen ab dem dritten Kind vorsieht. Am Freitag stoppte es der Bundesrat wegen eines Streits um die Finanzierung. Es soll aber noch in diesem Monat in den Vermittlungsausschuß gehen, damit die Kindergelderhöhung zum 1. Januar in Kraft treten kann.

(AP/jW)
→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 06.12.2008, Seite 5, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!