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13.10.2008
- → Schwerpunkt
Solidarität von Schülern und Lehrern
Schüler für Lehrer
»Obwohl Lehrer und Schüler oft verfeindet sind, ist in dieser Situation nicht zu übersehen, daß sie gemeinsame Interessen haben. Beide Gruppen fordern kleinere Klassen, bessere Bezahlung für Lehrkräfte und die Einstellung von deutlich mehr Lehrerinnen und Lehrern; beide fordern eine Schule für alle und ein Ende der sozialen Selektion; beide fordern kostenfreie Bildung für alle. Außerdem: Beide Gruppen stehen dem gleichen ›rot-roten‹ Senat, der sich all diesen Forderungen widersetzt, gegenüber. Angesichts dieser gemeinsamen Interessen glauben wir, daß ein gemeinsamer Streik von allen Menschen im Bildungssystem – Schülern, Lehrern, Studierenden, Erziehern, Sozialpädagogen usw. usf. – möglich und nötig ist. Wir rufen die GEW, ver.di und alle Lehrerinnen und Lehrer auf, am 12. November mit uns gemeinsam einen Bildungsstreik zu organisieren!«(Schülerinitiative »Bildungsblockaden einreißen!«, 2. Oktober 2008)
Lehrer für Schüler
»Wir sind froh, daß sich die Schülerinnen und Schüler in letzter Zeit wieder laut und deutlich zu Wort melden. Mit euren Aktivitäten macht ihr der Öffentlichkeit klar, daß ihr gute Schulen und gute Lernbedingungen wollt und braucht. Ihr zeigt mit Nachdruck, daß ihr für euch Notwendiges und Interessantes lernen wollt, weil es um eure Zukunft geht. Eure Forderungen decken sich mit vielen Forderungen der GEW. Auch wir wollen die Abschaffung des selektiven hierarchischen Schulsystems. Auch wir wollen genügend und professionell ausgebildete Lehrende, Erzieher und Pädagogen in allen Bildungseinrichtungen. Wir fordern Lernbedingungen, die individuelle Förderung möglich machen. Wir sind uns mit euch in der Forderung nach Partizipation und Demokratisierung der Bildungseinrichtungen einig.Anzeige
Das Menschenrecht auf chancengleiche Bildung muß für jeden einzelnen gewährleistet sein. Und das bedeutet: Bildung darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen. Bildung muß gebührenfrei sein.«
(Hauptvorstand der GEW, 7. Oktober 2008)
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
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