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Wiesngriff

Die Sicherheitskräfte in den Zelten des Oktoberfests dürfen laut einer am Montag veröffentlichten Gerichtsentscheidung den Polizeigriff anwenden. Das Münchner Amtsgericht wies die Schmerzensgeldklage eines 45jährigen zurück, der bei der Wiesn 2006 nach einer Auseinandersetzung per Polizeigriff von einem Sicherheitsangestellten aus dem Zelt geführt wurde. Der damals angetrunkene und aggressive Oktoberfest-Besucher sei zuvor mehrfach zum Verlassen des Zeltes aufgefordert worden, habe jedoch nur durch Gewaltanwendung zum Hinausgehen bewegt werden können. (ddp/jW)
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Erschienen in der Ausgabe vom 16.09.2008, Seite 12, Feuilleton

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